Kaufbedingungen und Vertragsgegenstand
Der Vertrag wird mit der Solbad Gastronomie AG abgeschlossen und kommt mit der Bezahlung des Gutscheins zustande.
Bestellung
Die im Shop angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die Onlinebestellung eines Gutscheines via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar.
Die Bestellung erfolgt im Gutschein Shop auf unserer Homepage und wird mittels Kreditkarte, Postfinance, Postfinance Card oder Überweisung bezahlt. Der bezahlte Gutschein wird per Email zugestellt und kann sofort ausgedruckt werden. Auf Wunsch kann die Zustellung des Gutscheines auch auf dem Postweg erfolgen mit entsprechender Gebühr. Für eine allfällige Verspätung der zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen.
Gutscheine
Die Gutscheine sind mit einem einmaligen Barcode versehen, der zum Einlösen des Gutscheins erforderlich ist. Die Gutscheine auf https://schloss-schadau.expressgutscheine.net bestellten Package- oder Leistungsgutscheine sind ausschliesslich im Schloss Schadau in Thun, nicht jedoch in den anderen Betrieben der Solbad Gastronomie AG gültig. Wertguschteine, welche auf https://schloss-schadau.expressgutscheine.net gekauft wurden, können auf dem Postweg an: Solbad Gastronomie AG, Rheinfelderstrasse 2, 4133 Pratteln, eingesendet werden. Der Gutschein wird gesperrt und der Kunde erhält einen neuen Gutschein, welcher in den anderne Betrieben der Solbad Gastronomie AG gültig ist. Der Kunde ist für die Aufbewahrung bzw. das Handling der Gutschein-Originalvorlage selbst verantwortlich. Für einen Missbrauch der Gutscheinvorlage wird nicht gehaftet. Bei Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Entwertung von Gutscheinen, kann der Betrag nicht rückerstattet werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im INCERT Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen durch die Solbad Gastronomie AG abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtlich verfolgt wird. Da Gutscheine weiterverschenkt werden, kann die Solbad Gastronomie AG keine Nachverfolgung des eigentlichen Besitzers sicherstellen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt.
Preise, Produkte, Gültigkeit
Die gekauften bzw. bestellten Gutscheine können weder teilweise noch voll in bar abgelöst werden. Sollte die Konsumation geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines, erhält der Begünstigte einen neuen Gutschein in der Höhe der Differenz. Die diesbezügliche Steuerquittung wird nach Zahlung direkt an den Käufer gesandt. Es wird keine Haftung für eine verspätete Zustellung auf dem Postweg übernommen. Der Gutschein ist erst dann gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde. Die Gültigkeitsdauer der Wertgutscheine liegen bei 2 Jahren, jene der Gutscheinarrangements sowie Leistungsgutscheine liegen bei 1 Jahr. Die Artikel und Pakete können sich während der Gültigkeitsdauer ändern und/oder von den Angaben auf dem Gutschein abweichen. Allfällige Preiserhöhungen zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes und dem Einlösedatum, können durch das Schloss Schadau, respektive die Solbad Gastronomie AG mit einem Aufpreis verrechnet werden.
Rücktrittsrecht
Gutscheine, sollten sie nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können innerhalb 14 Tage zurückgegeben werden. Die schriftliche Widerrufserklärung muss innerhalb 14 Tage ab Ausstellungsdatum abgeschickt werden. Das Rücktrittsrecht kann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung innerhalb dieser Frist bereits begonnen hat.
Sicherheitsgarantie & Datenschutz
Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden alle persönlichen Daten wie Kreditkartennummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über eine geschützte SSL-Leitung übertragen. Damit werden sensible Daten im Internetverkehr unleserlich. Um für die zusätzliche Sicherheit im Gutschein Shop zu sorgen, werden eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen angewandt.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Thun, Gerichtsstand ist Arlesheim BL. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt schweizerisches Recht. (Stand 04/19)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Seminare, Bankette, Konferenzen, Zimmerreservationen
Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter und der Solbad Gastronomie AG (nachstehend Solbad AG genannt).
Der Geltungsbereich umfasst alle Betriebe der Solbad AG: Gasthof Solbad in Schweizerhalle, Sommerpark am Rhein in Schweizerhalle, Restaurant Schlüsselzunft in Basel und Schloss Schadau in Thun.
1. Reservationen
Zwischen dem Veranstalter und der Solbad AG kommt ein Vertrag zustande, wenn
a. eine Offerte der Solbad AG durch den Veranstalter schriftlich bestätigt wurde
b. eine Anfrage des Veranstalters durch die Solbad AG schriftlich rückbestätigt wurde
Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch die Solbad AG schriftlich bestätigt wurden.b. eine Anfrage des Veranstalters durch die Solbad AG schriftlich rückbestätigt wurde
1.1 Offerten
Die Annahmefrist für Offerten der Solbad AG beträgt 10 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Danach ist die Solbad AG nicht mehr an die Offerte gebunden.
Die Solbad AG behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
1.2 Optionen
Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich.
Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich die Solbad AG das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen.
Wo nicht anders vereinbart, beläuft sich die Optionsfrist auf zwei Wochen.
2. Änderungen der Teilnehmerzahl
Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber der Solbad AG Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben.
Die Solbad AG ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben.
Gelingt dies, werden dem Veranstalter keine Kosten verrechnet.
2.1 Die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl ist der Solbad AG mindestens 2 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Diese Angabe bildet die Verrechnungsgrundlage. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer Reduzierung der Anzahl Teilnehmer um mehr als 5% gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl,
werden dem Veranstalter für jeden nicht erschienen Teilnehmer 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet.
2.2 Bei einer Reduzierung der Teilnehmer um mehr als 10% gegenüber der in der Reservationsbestätigung vereinbarten Anzahl Teilnehmer,
werden von der Solbad AG folgende Kosten für jeden nicht erschienen Teilnehmer in Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor dem Anlass keine Kosten
- 29 bis 10 Tage vor dem Anlass 50% der vereinbarten Leistungen
- 9 und weniger Tage vor dem Anlass 100% der vereinbarten Leistungen
3. Rücktritt durch den Veranstalter
3.1 Absagen von Veranstaltungen/Hotelbuchungen müssen der Solbad AG möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Für Absagen von Banketten, Seminaren und Zimmerreservationen ab 3 Zimmer und/oder Hotelreservationen mit mehr als 5 Nächten gelten folgende Stornierungskosten,
falls Zimmer / Räume nicht weiterverkauft werden können:
- 30 bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin 25% der reservierten Leistungen
- 20 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% der reservierten Leistungen
- 13 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Termin 75% der reservierten Leistungen
- 7 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% der reservierten Leistungen
Bei Absagen von Hochzeiten mit geleisteter Vorauszahlung wird diese ab dem Tag der definitiven Buchung nicht mehr zurückerstattet.
3.2 Stornierungen von Reservationen bis zu 2 Zimmern sind bis 72 Stunden vor Ankunft ohne Kostenfolge für den Gast/Veranstalter möglich.
Bei einer späteren Stornierung oder bei einer vorzeitigen Abreise wird 100% des vereinbarten Zimmerpreises für die erste / folgende Nacht des ursprünglich gebuchten Aufenthaltes in Rechnung gestellt.
Bei Aufenthalten von mehr als 5 Nächten gelten die Stornierungskosten von Paragraph 3.1.
3.3 Wurden die reservierten Leistungen (Menu und Getränke) noch nicht konkret festgelegt, so gilt CHF100 pro Person als Berechnungsgrundlage.
Leistungen von Drittanbietern (Tickets, Führungen, Blumen etc.) welche nicht storniert werden können, werden in jedem Fall weiterverrechnet.
4. Rücktritt durch Solbad AG
4.1 Hat die Solbad AG begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf des Restaurant- und/oder Hotelbetriebes gefährden kann oder wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäss Ziffer 8.1 dieser Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist die Solbad AG berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Schadenersatzansprüche gegen die Solbad AG kann der Veranstalter in allen Fällen nicht geltend machen.
5. Nutzungsdauer von Räumlichkeiten und Zimmern
5 .1 Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter ist in der Offerte wie auch in der Reservationsbestätigung festgelegt.
Ausserhalb dieser Zeiten kann die Solbad AG jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen.
5.2 Hotelzimmer sind bei Anreise in der Regel ab 15.00 Uhr bezugsbereit. Bei Abreise sind die Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben.
Erfolgt die Rückgabe des Zimmers nach 11.00 Uhr kann das Hotel 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen.
Bei einer Abreise nach 15.00 Uhr wird 100% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
Der nicht abreisende Gast trägt zudem die Kosten für die Ausquartierung des Folgegastes, inklusive allfälliger Entschädigungen.
5.3 Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch die Solbad AG anderweitig vergeben werden.
Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, die Reservation mit einer Kreditkartennummer bestätigt oder eine Vorauszahlung geleistet wurde.
5.4 Abendveranstaltungen enden mit der offiziellen Polizeistunde um 24.00 Uhr.
Bei Verlängerung der Veranstaltung über diese festgelegte Zeit, wird dem Veranstalter eine Verlängerungsgebühr von CHF 3 pro Person und Stunde der verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl über 16 Jahren gemäss Ziffer 2.1 dieser Geschäftsbedingungen verrechnet.
6. Saalmieten
Die in den Bankettunterlagen der jeweiligen Betriebe aufgeführten Saalmieten / Mindestumsätze sind Bestandteil der AGB.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Solbad AG.
Für Mitgebrachte Weine wird ein Zapfengeld ab CHF 35.00 pro 75cl-Flasche erhoben.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Solbad AG sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.1. Die Solbad AG behält sich die Anforderung einer Anzahlung von 50% der vereinbarten Leistungen oder einer anderen individuell vereinbarten Vorauszahlung vor.
Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservationen aus dem Ausland kann eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistungen beansprucht werden.
Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die Solbad AG berechtigt gemäss Ziffer 4.1 dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten.
Die Anzahlung wird auf jeden Fall gemäss den Ziffern 3.1. bis 3.3. dieser Geschäftsbedingungen verrechnet.
9. Haftung
9.1 Die Solbad AG haftet dem Kunden gegenüber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung.
Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leicht-fahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldungsunabhängige Haftung ist wegbedungen.
9.2 Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt die Solbad AG
jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Restaurantparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
9.3 Der Kunde haftet gegenüber der Solbad AG für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Gäste oder Teilnehmer verursacht werden,
ohne dass die Solbad AG dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.
9.4 Bei Drittleistungen handelt die Solbad AG im Namen und auf Rechnung des Bestellers.
Der Besteller haftet für Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt die Solbad AG frei von Ansprüchen.
9.5 Das Zünden von Bodenfeuerwerk eines professionellen Veranstalters ist nach schriftlicher Absprache gestattet.
Für allfällige Schäden und Forderungen von Dritten haftet in jedem Fall ausschliesslich der Veranstalter.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Arlesheim.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten
11.2 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.
Solbad Gastronomie AG
Rheinfelderstrasse 2
CH-4133 Schweizerhalle Schweizerhalle,
November 2018